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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWerden Sie zuhause von Angehörigen gepflegt, können Sie Pflegegeld sowie ambulante Pflegesachleistungen miteinander kombinieren (Kombinationsleistung).
Wenn Sie zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 2 bis 5 haben, können Sie zwischen Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen wählen.
Sie können auch ambulante Pflegesachleistungen mit dem Bezug von Pflegegeld kombinieren. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen. Das bedeutet, je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.
Wenn Sie zum Beispiel von allen Pflegesachleistungen, die Ihnen zustehen, 80 % in Anspruch nehmen, erhalten Sie nicht mehr 100 % des maximalen Pflegegelds, sondern 20 %. Wenn Sie dagegen nur wenige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie entsprechend mehr Pflegegeld.
Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen, ist für 6 Monate bindend.
Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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