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Kombinationsleistung für Pflegebedürftige beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Werden Sie zuhause von Angehörigen gepflegt, können Sie Pflegegeld sowie ambulante Pflegesachleistungen miteinander kombinieren (Kombinationsleistung). 

Beschreibung

Wenn Sie zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 2 bis 5 haben, können Sie zwischen Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen wählen.

Sie können auch ambulante Pflegesachleistungen mit dem Bezug von Pflegegeld kombinieren. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen. Das bedeutet, je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.

Wenn Sie zum Beispiel von allen Pflegesachleistungen, die Ihnen zustehen, 80 % in Anspruch nehmen, erhalten Sie nicht mehr 100 % des maximalen Pflegegelds, sondern 20 %. Wenn Sie dagegen nur wenige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie entsprechend mehr Pflegegeld. 

Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen, ist für 6 Monate bindend.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.   

  • Berechnen Sie den Anteil der Pflegesachleistung am monatlichen Höchstbetrag, der Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades für Pflegesachleistungen zusteht. 
    • Betragen die monatlichen Kosten der Pflegesachleistung beispielsweise 70 % des Höchstbetrages, erhalten Sie noch 30 % des Pflegegeldes.
  • Reichen Sie den Antrag auf Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Wurde bei Ihnen noch kein Pflegegrad im Umfang von mindestens 2 festgestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterdienste mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
  • Die Pflegekasse wertet das Gutachten aus, prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der zugelassenen Pflegedienste geben, auf der Sie die Leistungen und Preise vergleichen können.
  • Ihre Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistung direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.

Kosten & Gebühren

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Stichwörter

  • Kombinationsleistung
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  • Kombipflege
  • Kombinationslösung
  • häusliche Pflegehilfe
  • Pflege durch Angehörige

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: