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Förderung der Altersteilzeit

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Beschreibung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Stichwörter

  • Teilzeitarbeit
  • Altersteilzeitförderung
  • Teilzeitvereinbarung
  • Aufstockungsbetrag
  • Regelarbeitsentgelt
  • Arbeitgeberleistungen
  • Teilzeit
  • Arbeitszeitreduzierung
  • Altersteilzeitvereinbarung
  • Altersteilzeit

Öffnungszeiten

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Dienstag

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